Die Bundesförderung für Energieberatung von Wohngebäuden unterstützt Eigentümer und Mieter bei der Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude. Das Programm fördert Beratungsdienstleistungen, um Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren, einschließlich eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Ab dem 7. August 2024 wird die Förderung von 80 % auf 50 % der Beratungskosten reduziert.
Die Bundesförderung für Energieberatung von Wohngebäuden richtet sich an Eigentümer und Mieter, die die Energieeffizienz ihrer Gebäude verbessern möchten. Ziel des Programms ist es, durch Beratungsdienstleistungen Einsparpotenziale aufzuzeigen und gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs vorzuschlagen. Die Beratungen umfassen die Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der als langfristige Strategie für energetische Sanierungsmaßnahmen dient.
Förderdetails
Ab dem 7. August 2024 beträgt die Förderung 50 % der Beratungskosten, während sie zuvor bei 80 % lag. Die maximale Förderung beläuft sich auf 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie auf 850 Euro für Mehrfamilienhäuser. Die Antragstellung erfolgt digital über das Portal der BAFA.
Die Beratung wird von qualifizierten Experten durchgeführt, die in einer Energieberaterliste aufgeführt sind. Diese Fachleute analysieren den Zustand des Gebäudes und erstellen eine umfassende Empfehlung für energetische Modernisierungen.
Mieter und Eigentümer profitieren davon, indem sie Klarheit über sinnvolle Investitionen in Energiesparmaßnahmen erhalten, wie beispielsweise eine bessere Wärmedämmung, die Modernisierung der Heizungsanlage oder den Einbau von Fenstern mit besserem Isolierwert.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung der Energiebratung (FAQ)
Wer kann eine Förderung beantragen?
Sowohl private Eigentümer als auch Mieter von Wohngebäuden können die Förderung in Anspruch nehmen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und rechtliche Vertreter, wie Verwalter, sind antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Beratungsdienstleistungen, die durch qualifizierte Energieberater durchgeführt werden. Dabei geht es um die energetische Untersuchung des Wohngebäudes und die Entwicklung eines Sanierungskonzepts. Investitionen in die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Förderung, können jedoch in anderen Programmen gefördert werden.
Wie lange dauert es, bis ein Antrag bewilligt wird?
Die Bearbeitung eines Antrags kann mehrere Wochen dauern, abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge und der Komplexität der Beratung. Antragsteller werden aufgefordert, ihren Antrag frühzeitig einzureichen, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Nach erfolgreicher Durchführung der Beratung und Vorlage der entsprechenden Nachweise wird der Zuschuss direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Hierfür müssen die Originalrechnungen und Berichte des Energieberaters eingereicht werden.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein Dokument, das detaillierte Empfehlungen für energetische Verbesserungen des Gebäudes über einen längeren Zeitraum enthält. Ziel ist es, die energetische Sanierung in überschaubare Schritte zu unterteilen, die je nach finanziellen und baulichen Möglichkeiten des Eigentümers oder Mieters umgesetzt werden können. Dies schafft Planungssicherheit und ermöglicht eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz.
Das Programm der BAFA zur Energieberatung für Wohngebäude bietet eine wertvolle Unterstützung für alle, die die Energieeffizienz ihrer Häuser oder Wohnungen steigern möchten. Insbesondere der individuelle Sanierungsfahrplan bietet einen langfristigen Überblick über mögliche Modernisierungen, die Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Mit der Reduzierung der Förderung ab August 2024 bleibt das Programm weiterhin attraktiv, da es einen erheblichen Teil der Kosten abdeckt und so den Einstieg in energieeffizientes Bauen und Sanieren erleichtert.
Stand der Information: August 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Detaillierte und jeweils aktualisierte Informationen zu den Antragsbedingungen und Prozessen finden Sie auf der Webseite der BAFA.
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