Energieberatung

Energieberatung vom Fachmann

Der Energieausweis

Der Energieausweis dient der energetischen Bewertung von Gebäuden.

Ursprünglich wurde der Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises unter der Bezeichnung „Energiepass für Wohngebäude im Bestand“ von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt.

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat dann der Begriff Energieausweis eingeführt. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Energieausweise werden immer für das gesamte Gebäude erstellt (keine einzelnen Wohnungen oder unterschiedliche Nutzung wie wohnen und gewerbe).

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinspar-verordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Auf Verlangen ist ebenfalls potenziellen Käufern und Mietern der Energieausweis vorzulegen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten des Energieausweises:

  • den Verbrauchsausweis
  • den Bedarfsausweis


Bei Neubau oder Änderung von Gebäuden und bei alten Bestandsgebäuden (Bauantrag vor 1. November 1977 und die nicht die Wärmeschutzverordung vom 1. November 1977 einhalten) ist ein Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Dieser Energiebedarfsausweis beurteilt das gesamte Gebäude unabhängig von der einzelnen Nutzung (energetischen Bauteile und Anlagenqualität).

Der einfacher zu erstellende Energieverbrauchsausweis trifft lediglich eine Aussage über das Nutzerverhalten. Er beurteilt nicht die Gebäudequalität.

Verbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Basis des tatsächlichen Energiebverbrauchs ermittelt.

Der Vorteil dieser Methode ist der, dass relativ einfach und somit kostengünstig ein Energieausweis erstellt werden kann.

Der Nachteil ist der, dass das Nutzerverhalten das Endergebnis sehr stark verzerren kann und die Vergleichbarkeit zu anderen Häusern nur bedingt gegeben ist.

Bis 01.10.2008 konnte für alle Wohngebäude dieser Energieausweis ausgestellt werden. Heute muss für Wohngebäude, die vor 1978 erbaut worden sind und nicht mehr als 4 Wohnungen haben, der Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis betrachtet den rechnerischen Energiebedarf eines Gebäudes, unabhängig von der aktuellen Nutzung der jeweiligen Bewohner. Somit stellt der Bedarfsausweis den korrekten Wärmekennwert – also die wärmetechnischen Eigenschaften des Hauses – dar. Nach EU-Richtlinien ist der Energiebedarfsausweis gesetzlich ab 2012 z.B. Vorschrift bei Vermietungen und Verkäufen.

Der Energieberater bestimmt anhand von Daten des Gebäudes, von Wandschichtaufbauten, Fenstertypen, Deckenkonstruktionen u.a. die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes.
Hinweis: Dieser Energieausweis muss auch nach einer umfassenden Sanierung – unabhängig einer Verkaufs- oder Vermietungsabsicht erstellt werden (nach EnEV).

Im Zusammenhang mit der unabhängigen Vor-Ort-Energieberatung erstellen qualifizierte Energieberater auf Wunsch auch einen Bedarfsausweis für Ihre Immobilie.

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