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Energieausweis beim Hauskauf

Energieausweis

Seit der 2014 überarbeiteten ENEV (Energieeinsparverordnung) ist für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen in Deutschland ein Energieausweis notwendig.

Eigentümer, Verwalter oder Makler sind verpflichtet, den Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen.

Die Pflicht zum Energieausweis beim Hausverkauf soll sicherstellen, dass der Käufer frühzeitig über den Energieverbrauch sowie ggf. notwendige Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen informiert ist – also noch bevor der Hauskauf beim Notar beurkundet wird. Hält sich der Verkäufer nicht an die Vorschriften zum Energieausweis drohen entsprechende Bußgelder.

Im Energieausweis wird der energetische Zustand eines Hauses festgehalten. Er gibt damit Auskunft über die Höhe des tatsächlichen oder mutmaßlichen Energieverbrauchs eines Hauses. Hierbei werden zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.

Für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen sind in vielen Fällen beide Arten des Energieausweises zulässig. Ausnahmen bilden z.B. unsanierte Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde sowie Neubauten. Hier ist meist ein Bedarfsausweis Pflicht.

Von der Pflicht zum Energieausweis ausgenommen sind hingegen sehr kleine Gebäude (maximale Nutzfläche von 50 qm), der Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses sowie „Abrisshäuser“.

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlich Energieverbrauch der (aktuellen) Bewohner des Gebäudes. Damit sind die ausgewiesenen Werte natürlich sehr von den jeweiligen individuellen Lebensgewohnheiten und der individuellen Gebäudenutzung abhängig.

Der Bedarfsausweis stellt eine theoretische Bewertung des Gebäudes dar, indem der voraussichtliche Energiebedarf anhand der baulichen Gegebenheiten sowie des Zustandes des Gebäudes und der Heizungsanlage errechnet wird.

Der Bedarfsausweis ist also nutzerunabhängig und ermöglicht meist auch einen wesentlich besseren Überblick über notwendige oder sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen. Seine Erstellung ist jedoch auch aufwändiger und Bedarf i.d.R. eine fachgerechte Bewertung vor Ort durch einen qualifizierten Energieberater.

Weiterführende Informationen zum Energieausweis finden Sie hier sowie z.B. auf der Website der dena.